Digitale Krankmeldung zunehmend Standard

Die elektronische Krankmeldung (eAU)

ArbeitgeberNews 2/2023

Die elektronische Krankmeldung (eAU) wird zunehmend zum Standard in der Versorgung. Das zeigen nun auch die Daten des ersten Quartals des Regelbetriebs im Verfahren zwischen den Arbeitgebenden und den Krankenkassen, die der GKV-Spitzenverband ausgewertet hat.

Seit dem 01.01.2023 sind auch Arbeitgebende verpflichtet, die eAU zu nutzen und haben seitdem bereits 21,6 Millionen digitale Krankmeldungen ihrer Arbeitnehmenden abgerufen. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2022 waren es 5,9 Millionen eAU, die Arbeitgebende im Rahmen der freiwilligen Pilotierung abgerufen haben. Nach einem massiven Anstieg im Laufe des vergangenen Jahres stieg die Abrufquote durch Arbeitgebende von Januar bis März 2023 noch einmal um 60 Prozent. 

eAU ermöglicht genaueren Blick auf Krankenstand
Bislang konnte die Gesamtzahl der Krankmeldungen in Deutschland nur grob geschätzt werden. Es gab eine Dunkelziffer, weil Arbeitnehmende insbesondere bei kurzen und akuten Erkrankungen teilweise keinen Nachweis ihrer Krankmeldung bei der Krankenkasse eingereicht haben. In den Statistiken fehlten diese Krankmeldungen. Im Allgemeinen geht man bisher von rund 70 bis 80 Millionen Bescheinigungen pro Jahr aus. 

Legt man diese Annahme zugrunde, ist mit rund 3 Millionen eAU, die wöchentlich von ärztlichen Praxen an Krankenkassen gehen, bereits heute der überwiegende Anteil der Krankmeldungen digital und übertrifft die bisher angenommene Anzahl der Krankmeldungen. Das eAU-Verfahren hat somit auch 
den Vorteil, dass Krankmeldungen nun vollständiger erfasst werden und einen realistischeren Blick auf den Krankenstand der Arbeitnehmenden ermöglicht.

Datenaustausch über etablierte Prozesse
Seit Anfang 2023 müssen sich gesetzlich Versicherte nur noch wie gewohnt zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgebenden abmelden und angeben, wie lange sie voraussichtlich ausfallen. Die ärztlichen Praxen übermitteln die eAU an die Krankenkassen. Die Arbeitgebenden wiederum rufen die eAU-Daten aktiv bei den Krankenkassen ab, wenn Mitarbeitende sich krankgemeldet haben. 

Der Austausch läuft über Prozesse, die bereits seit Jahrzehnten zwischen Arbeitgebenden und Kassen etabliert sind: Statt der Telematikinfrastruktur wird wie bei allen Datenaustauschverfahren zwischen Arbeitgebenden und Krankenkassen der Abruf durch die Entgeltabrechnungssoftware über den hierfür schon bestehenden Kommunikationsserver genutzt. Alternativ können Betriebe zum Beispiel zertifizierte Ausfüllhilfen im Internet oder Zeiterfassungssysteme nutzen und den Abruf der eAU ihrer Arbeitnehmenden an externe Dienstleister wie Steuerbüros auslagern.

Automatisiertes Verfahren minimiert Verzögerungen
Die eAU entlastet nicht nur Versicherte, die ihre Krankmeldung nun nirgends mehr einreichen müssen. Auch für Arbeitgebende sind Verzögerungen im Regelfall ausgeschlossen, da das Verfahren, einmal von der ärztlichen Praxis angestoßen, weitgehend automatisch abläuft. Fordern Arbeitgebende aufgrund der Mitteilung der Arbeitnehmenden die eAU über den Kommunikationsserver bei der Krankenkasse ab, stellen diese die eAU-Daten automatisiert auf dem Server zum Abruf bereit. Fordern Arbeitgebende aufgrund der Mitteilung der Arbeitnehmenden die eAU bei der Krankenkasse ab, werden die eAU-Daten automatisiert auf dem Kommunikationsserver zum Abruf bereitgestellt.