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Einige Papierfiguren

Mercedes-Benz BKK

Arbeitgeber-News 3/2024



Mehr Wissen für Ihre tägliche Arbeit



Zum Arbeitgeberservice




Liebe Leserin, lieber Leser,

folgende Themen erwarten Sie in dieser Ausgabe: - Wie war 2023? Unsere Berichte liefern Fakten. – Es gibt Neuerungen seit dem 01.07.2024 und Änderungen beim Kurzarbeitergeld nach einem Urteil des Bundessozialgerichts. – Schließlich machen wir Sie auf eine Befragung zum Erfolg des Desksharings aufmerksam.

Viel Freude mit unserem Newsletter wünscht Ihnen die 

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Online-Zahlen in einer Matrix


Geschäfts- und Transparenzbericht

So war unser Jahr 2023. Zahlen und Fakten dazu liefern unsere aktuellen Berichte. Weiter auf Erfolgskurs: Unser Angebot aus Premiumservice und attraktiven (Extra-) Leistungen kommt an. 

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Zentrale Stammdatendatei für Arbeitgeber

Seit dem 01.07.2024 können Arbeitgeber alle für das Meldeverfahren notwendigen Stammdaten über eine Datei abrufen.

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Kurzarbeitergeld: Anerkennungsbescheid allein reicht nicht


Für die Zahlung von Kurzarbeitergeld und die Erstattung entsprechender Sozialversicherungsbeiträge sind rechtzeitige Anträge für die jeweiligen Arbeitnehmer nötig. Ein genereller Anerkennungsbescheid durch die Agentur für Arbeit reicht nicht aus.

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Unbedenklichkeitsbescheinigung über Portal

Arbeitgeber können Unbedenklichkeitsbescheinigungen seit dem 01.07.2024 auch über das SV-Meldeportal anfordern. Diese und weitere neue Funktionen stehen dort zur Verfügung. 

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Lohnpfändung: Höhere Freigrenzen seit 01.07.2024


Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen sind zum 01.07.2024 angestiegen. Arbeitnehmer, deren Einkommen gepfändet werden, können mehr Geld davon behalten.

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Desksharing: So wird der geteilte Bildschirm zum Erfolg


Wie kommt Desksharing bei den Beschäftigten an? In einer Umfrage des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) wurden knapp 2.000 Beschäftigte und Führungskräfte befragt.

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